Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.

Die Bodenrichtwerte werden von der Stadt Ehingen als gemeinsamer Gutachterausschuss, für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 aktuell bearbeitet und ermittelt. Die Werte für Oberdischingen stehen ab sofort kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de oder unsere Homepage zur Verfügung. Wir bitten Sie deshalb, ab sofort die genannte Seite aufzusuchen, um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.

Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant.

Weitere aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de
www.gutachterausschuesse-bw.de

Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auch direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Bodenrichtwerte

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wurde vom 1. Juli 2022 an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 benötigt, die nun von der Stadt Ehingen als gemeinsamer Gutachterausschuss für den gesamten Alb-Donau-Kreis für Oberdischingen veröffentlicht wurden:

Oberdischingen Bodenrichtwerte 2022 Karte
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?app=boris_bw_gstb&commune=Oberdischingen

Zur Erläuterung der in der Bodenrichtwertkarte verwendeten Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel stellen wir Ihnen folgende PDF-Datei zur Verfügung:

Zusatzinformationen BRW-Stempel

Außerdem stellen wir Ihnen eine Anleitung für das Portal Bodenrichtwerte BORIS sowie einen Flyer für die elektronische Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung.

Erklärungsvideo Eingabeschritte in "Mein ELSTER"

Das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg hat ein Video herausgegeben, welches Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen des baden-württembergischen Grundsteuerformulars in Mein ELSTER unterstützt. Anhand eines exemplarischen Falls werden Sie durch das Erklärungsformular für das Grundvermögen geführt, Ihnen wird bei der Auswahl der notwendigen Anlagen/Formularseiten geholfen und es werden Ihnen Tipps, wo welche Eintragungen vorzunehmen sind, gegeben.

Anleitungsvideo zu Mein ELSTER